Corona-Virus und Körpertherapie

Gepostet am Mrz 19, 2020

Corona-Virus und Körpertherapie

Die letzten Tage mit unterschiedlichen Weisungen waren intensiv und voll Unsicherheit für uns alle.

Für mich und meine BerufskollegInnen sowie weitere Personen im Gesundheitswesen hiess und heisst es immer wieder abzuklären, ob und wie wir behandeln dürfen.

Nach vielen Rückfragen bei den Ämtern und der liebevollen Unterstützung von Familie, Freunden und Berufskolleginnen bei der Beschaffung des zwingend notwendigen Mundschutzes (wofür ich unendlich dankbar bin) momentan – Stand 18.03.2020 – folgendes:

  • Behandlungen sind grundsätzlich möglich, jedoch auf die wirklich dringenden Fälle zu beschränken, so dass der Kundenkontakt minimiert wird.
  • Dies bedeutet, dass sämtliche Behandlungen, die der allgemeinen Gesundheitsförderung u/o Wellnessbehandlungen unterlassen werden müssen. Starke Schmerzen beispielsweise könnten behandelt werden, leichte Verspannungen hingegen nicht. Fragt im Zweifelfall nach.
  • On-Site-Behandlungen werden nur durchgeführt, sofern ich die nötige Hygiene gemäss Weisung des BAG (Desinfektion/Mundschutz) gewährleisten kann.
  • Beratungen und Coachings können eher durchgeführt werden, da hier die empfohlenen zwei Meter Abstand eingehalten werden können. Diese jedoch können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden, auch wenn sie gerade in schwierigen Zeiten Halt und Unterstützung bieten und sich oft auch auf körperliche Beschwerden auswirken.
  • Bei Vorliegen von Erkältungssymptomen werden keinerlei Behandlungen durchgeführt, auch keine on-site Coachings.
  • Für die Dauer der Krise steht euch neu auch der Donnerstag zur Verfügung.

Damit nun nicht allen die geliebte Unterstützung wegbricht, biete ich euch folgende zusätzlichen Möglichkeiten an:

  • Fernbehandlungen
  • Beratung / Coaching per WhatsApp, Skype oder Telefon

Diese Dienstleistungen können über den Online Kalender gebucht, jedoch nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Für diejenigen unter euch, die weiterhin arbeiten können und Lohn erhalten bleibt die Preisgestaltung für alle Angebote gleich bei Fr. 120 / Stunde. Alle, die kein Einkommen mehr haben, können die nicht kassenzulässigen Angebote für Fr. 100.– / Stunde buchen. Die im Online-Kalender wählbare Zeitdauer bezeichnet Richtwerte, sie kann kürzer oder länger sein, der endgültige Preis wird wie gewohnt entsprechend der Dauer verrechnet.

Und wie immer gilt: Gesundheitsförderung soll für alle erschwinglich sein. Wir finden eine Lösung, gemeinsam sind wir stark!